Gesund alt werden, möglichst in den eigenen vier Wänden
Alt werden bedeutet nicht auch krank zu werden. Unser Alterungsprozess beginnt schleichend und ist auch nicht aufzuhalten. Da helfen uns keine Cremes, keine Pille und keine Spritzen. Wenn wir uns zu unserem Alter und zum Altern bekennen, kommen wir mit der richtigen Einstellung in eine Zeit der Ruhe und Besinnlichkeit. Jetzt können wir gelassen auf das so hektisch gewordene Umfeld blicken.
Wichtig ist, dass wir gesund bleiben und unsere körperliche Mobilität bewahren.
Unsere Ernährung müssen wir umstellen, weil unsere Organe jetzt anders reagieren. Das Immunsystem wird anfälliger, doch deshalb sind wir nicht krank.
Es kommt die Zeit, da können wir ohne zusätzliche Hilfe unseren Alltag nicht mehr, oder nur beschwerlich, bewältigen. Selten ist eine Pflegeübernahme durch Angehörige möglich und unsere gewohnte Umgebung wollen wir ungern verlassen. Das ist überhaupt kein Problem. Wir leben in einem Land, das uns das Altern in den eigenen Vier Wänden ermöglicht. Pflegedienste und Vermittlungsagenturen zu diesen, bieten die 24 Stunden Pflege an. Um den richtigen Service zu finden, geben die Pflegeversicherungen oder auch die örtlichen Sozialeinrichtungen Unterstützung.
Gemeinsam mit diesen oder den Angehörigen findet sich garantiert eine Lösung. Diese kann auch darin bestehen, dass die Pflege- und Betreuungskraft in die Räumlichkeiten mit einzieht. Ist der Pflegefall eingetreten, übernimmt ein Pflegedienst die verordnete Pflege und eine Betreuungskraft die häuslichen Dienste. Die Personen und die zu erbringenden Leistungen werden für die 24 Stunden Pflege vertraglich vereinbart. Zuvor werden Personenvorschläge unterbreitet, entweder in einem persönlichen Vorstellungsgespräch oder mit Foto und Lebenslauf. Selbstverständlich werden Details über die Art der Tätigkeiten festgelegt, zu welchen Zeiten und wie diese auszuführen sind.
Eine solche Regelung kann man durchaus für einen begrenzte Zeit vereinbaren. Denkbar ist auch, dass Familienangehörige einen Teil der Betreuung übernehmen. Oder dann, wenn die Betreuungskraft ihre Freizeit in Anspruch nehmen möchte.
Pflegehilfsmittel gemäß PG 54 zählen als Hilfsmittel zum Verbrauch, die nur einmal verwendet werden sollten.
Dazu zählen:
• Einmalig verwendbare saugende Schutzeinlagen für das Bett
Bettschutzeinalgen dienen zur Aufnahme von Körperflüssigkeiten und bieten einen Schutz für das Bett und den Bezug und geben dem Pflegebedürftigen einen besseren Liegekomfort und Trockenheit.
• Schutzbekleidung und Schutzschürzen
Pflegepersonen werden durch Einwegschürzen vor Verunreinigungen geschützt. Sie sind wasserfest, weisen die Feuchtigkeit ab und werden aus transparentem Kunststoff hergestellt.
• Einweghandschuhe
Einmalhandschuhe dienen für zwei wichtige Aufgaben: Der Schutz des Pflegebedürftigen vor Verunreinigungen und Keimen wird sichergestellt. Zum anderen bieten sie einen aktiven Schutz für alle Beteiligten vor Infektionen und eventuellen ansteckenden Krankheiten. Sie sind unersetzbare Hilfsmittel im Pflegebereich.
• Händedesinfektion
Desinfektionsmittel für Hände sorgen für den hygienischen Schutz vor Keimen und minimieren einen wesentlichen Teil des Risikos von Infektionskrankheiten. Im Pflegealltag sollten Desinfektionsmittel für Hände regelmäßig und gemäß den Gebrauchsanweisungen benutzt werden. Dadurch erhält auch der Pflegebedürftige den bestmöglichen Schutz.
• Flächendesinfektionsmittel
Desinfektionsmittel für Flächen kommen in allen Bereichen zum Einsatz, wo eine Gefahr bestehen kann, Krankheitserreger haben diese Flächen bereits bedeckt. Diese sind im sanitären Bereich als auch bei der Verarbeitung von Lebensmittel anzuwenden.
• Mundschutz und Fingerlinge
• Treppenlifte und einen Rollstuhl für bewegungseingeschränkte Menschen
Pflegebedürftige und Pfleger werden durch den Mundschutz vor Krankheitserregern geschützt. Er erlangt besondere Bedeutung, wenn der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson mit einer Erkältung behaftet ist und es schnell zu einer Verbreitung kommen kann.
Wussten Sie schon, dass alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben?